so Mucki habe jetzt mal die Zollbestimmungebn gelesen dort fand ich dieses hier und kann dazu nur sagen wer lesen kann ist klar im vorteil:
Sie können aus Ländern des EWR in Ihrem Gepäck oder zum eigenen Verbrauch Fleisch/Fleischwaren, Milch/Milchprodukte, Eier und andere tierische Lebensmittel einführen. Inwiefern die Einfuhr solcher Waren aus Ländern außerhalb des EWR (einschließlich Svalbard und Jan Mayen) zulässig ist, muss in jedem Einzelfall vorab erfragt werden. Folgende Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile dürfen zum privaten Gebrauch ohne Hygieneattest der jeweiligen Behörde für Pflanzenhygiene im Herkunftsland eingeführt werden: