Hi,Andreas Michael schrieb:so Mucki habe jetzt mal die Zollbestimmungebn gelesen dort fand ich dieses hier und kann dazu nur sagen wer lesen kann ist klar im vorteil:
Sie können aus Ländern des EWR in Ihrem Gepäck oder zum eigenen Verbrauch Fleisch/Fleischwaren, Milch/Milchprodukte, Eier und andere tierische Lebensmittel einführen. Inwiefern die Einfuhr solcher Waren aus Ländern außerhalb des EWR (einschließlich Svalbard und Jan Mayen) zulässig ist, muss in jedem Einzelfall vorab erfragt werden. Folgende Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile dürfen zum privaten Gebrauch ohne Hygieneattest der jeweiligen Behörde für Pflanzenhygiene im Herkunftsland eingeführt werden:
Ok, wenn das so ist. Man lernt ja nie aus. Die Regel scheint aber Neu zu sein.
Mein Wissensstand ist/war der, das zwar die genannten Früchte, Fleisch usw. zwar eingeführt werden dürfen aber eben nur als Konserve, also mindestens gegart.
Rohe Waren der genannten Arten, im Besonderen Eier, Nachtschattengewächse wie Kartoffeln oder Tomaten, frisches Fleisch u. dgl. sind von der Erlaubnis ausgenommen.
Dies gilt meines Wissens Europaweit.
Aber ich mach mich nochmals schlau und stelle die Info in einen eigenen Thread. Hier ist ja nicht so der passende Ort.
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