Fischausfuhr, App

Moin, vom Anlagenbetreiber haben wir nichts bekommen. Ob man was ausdrucken kann von myfishgo, keine Ahnung. Als Dokument hatten wir nur das Voucher vom Reisebüro mit unseren Namen. Werde im Mai mal nachhaken
Keine Ahnung was ein "Voucher" ist ! ???
Aber wenn da außer euren Namen nicht die Angaben eures Vermieters, ganz besonders die Registrierungsnummer,
die Dauer eures Aufenthalts, sowie Unterschrift des Vermieters draufsteht, habt ihr bei einer Kontrolle
des Zolls bei der Ausreise aus Norwegen ein großes Problem !!!!!
 
Naja das Voucher ist die Buchungsbestätigung für die Anlage mit unseren Namen. Da steht ja eigentlich alles drauf, Anlage, Teilnehmer und das die Anlage registriert ist.
 
Damit würde ich mich nicht zufrieden geben !
Die Reg.-Nummer sollte zwingend da irgendwo stehen.
Und dann sollte das natürlich in norwegischer Sprache sein (oder wenigstens in englisch ).
Sonst weiß der gemeine Zölli doch gar nicht, was du ihn da für ein Wisch unter die Nase hälst ! :wink:

Es gibt doch ein vorgefertigtes Dokument, das jeder Vermieter bereithalten kann !
 
Bei der Fischausfuhr hat sich für den Kunden/Angler eigentlich nichts geändert. Angeblich sollen Kontrollen gezielter erfolgen, bzw in Einzelfällen ein Bezug zwischen ausgestelltem Nachweis seitens Vermieter und gemeldeten Fängen/bzw tatsächlichem Aufenthalt erfolgen. Ich wüsste aber nicht wie das, außer mit Aufwand in Stichprobe, aussehen soll. Weiterhin ist beim Zoll die ausgedruckte Liste der Fahrzeuginsassen und mit den Daten des reg Betriebes auf Nachfrage vorzuzeigen. El Erfassung entbindet keinen Vermieter hiervon und stellt er dem Kunden keine aus kann er ihn sehr schnell in eine äußerst unangenehme Lage bringen. Zeigt eigentlich mal wieder das es viele Anlagen noch immer nicht ernst nehmen, solange keine Einheitlichkeit, zu geringe Verbindlichkeit und Kontrolle (auch bei den Betreibern). Kurz gesagt: Rückreise mit Fisch nur mit Schriftstück, unterschrieben vom Vermieter, auf dem alle Fahrzeuginsassen aufgeführt sind und daß sie berechtigt sind eine Freiquote Fisch auszuführen!
 
Papier, alle Namen, Zeitspanne, Betriebsinfo, Unterschrift, alles andere entspricht nicht den Anforderungen
Dem ist nichts hinzuzufügen und alles gesagt. Mehr Unterlagen als Nachweis und Bestätigung ist nicht notwendig. Wenn der Gastgeber noch mehr Informationen an die Hand gibt ist das zwar schön, interessiert aber niemanden vom Zoll.
 
...achte darauf, dass du zum Ende deines Aufenthaltes ein ausgedrucktes und handschriftlich unterschriebenes Dokument erhältst welches allen Mitreisenden namentlich den Aufenthalt bestätigt...

...Papier, alle Namen, Zeitspanne, Betriebsinfo, Unterschrift, alles andere entspricht nicht den Anforderungen...

...Weiterhin ist beim Zoll die ausgedruckte Liste der Fahrzeuginsassen und mit den Daten des reg Betriebes auf Nachfrage vorzuzeigen...
2 Fragen noch dazu:
(1) Müssen Frau und Kind tatsächlich auch auf der Liste stehen, auch wenn ich nur 18kg im Kofferraum habe?
(2) Reicht nicht für jeden Insassen/Reisenden eine separate (über die Urlaubszeit handschriftlich geführte) altbekannte Fangliste (finde den Link jetzt auf die Schnelle nicht), die dann am Urlaubsende vom Vermieter gestempelt und unterschrieben mitgegeben wird?
 
2 Fragen noch dazu:
(1) Müssen Frau und Kind tatsächlich auch auf der Liste stehen, auch wenn ich nur 18kg im Kofferraum habe?
(2) Reicht nicht für jeden Insassen/Reisenden eine separate (über die Urlaubszeit handschriftlich geführte) altbekannte Fangliste (finde den Link jetzt auf die Schnelle nicht), die dann am Urlaubsende vom Vermieter gestempelt und unterschrieben mitgegeben wird?
Zu eins könnte ich mir vorstellen das wenn du nur 18 Kg ausführst auch nur eine Person auf dem Zettel steht kann ich aber nicht genau sagen . Zu 2. Es reicht nicht eine Fangliste, es muß der Betrieb mit Nr. und Anschrift nebst UInterschrift und Stempel auf der Bescheinigung stehen.
 
Wir haben über Ostern in Hongsand täglich unsere Fänge per App gemeldet. Für die Heimfahrt hatten wir diese Bescheinigung für den Zoll mit dabei, da steht drauf wer, wie lange , und in welchem angemeldeten Betrieb wir Urlaub gemacht haben. Die aufgeführten Personen müssen auch im Auto sitzen, da kann jeder die 18kg Meeresfisch ausführen. Der Vermieter muß auch unterschrieben haben, damit es gültig ist.
Unsere 2 verschiedenen Vermieter der letzten 2 Jahre kannten dieses Formular allerdings nicht, nur die Fangstatistik war ihnen bekannt. Auch wurden wir bisher noch nicht an der Grenze kontrolliert.
 

Anhänge

  • Bescheinigung Zoll.docx
    17,5 KB · Aufrufe: 113
2 Fragen noch dazu:
(1) Müssen Frau und Kind tatsächlich auch auf der Liste stehen, auch wenn ich nur 18kg im Kofferraum habe?
(2) Reicht nicht für jeden Insassen/Reisenden eine separate (über die Urlaubszeit handschriftlich geführte) altbekannte Fangliste (finde den Link jetzt auf die Schnelle nicht), die dann am Urlaubsende vom Vermieter gestempelt und unterschrieben mitgegeben wird?
Sorry, hätte präziser sein können. Alle im Fahrzeug die Quote ausführen wollen müssen auf der Liste eingetragen sein.
 
Die Fangliste ist dem Zoll egal. Die geben wir beim Vermieter ab und der meldet die dann.
Auf der Bescheinigung für den Zoll (Norwegisch oder Englisch) müssen alle Insassen mit 18 kg Filet zur Ausfuhr namentlich aufgeführt sein. Das wurde mit den Personalausweisen abgeglichen. Weiterhin steht die Dauer des Aufenthalts, wann bis wann, auf dem Dokument. Dazu die Registrierungsnummer des Betriebes und Untetschrift und Stempel des Betriebes. Alles Andere will der Zoll nicht sehen.
 
Nein die Liste reicht nicht für den Zoll.

Die Fangliste ist dem Zoll egal.
Das wundert mich dann schon sehr - und ich bin dankbar für die Aufklärung, denn bei meinen mindestens 3 letzten Angelurlauben hatte ich bloß die Fangliste in der Hand. Manchmal unterschrieben und manchmal auch nicht - jedenfalls musste ich immer selbst Druck machen um die Unterschriften zu bekommen.
"Dumm hat Schwein" oder wie heißt es so schön :biglaugh:.
Werde jetzt also die oben von Maisel hochgeladene Liste auf jeden Fall vorausgefüllt mitnehmen... und mal schauen ob mein Vermieter die schon kennt 🥴.
 
Die Fangliste ist nur zur Meldung an das Fiskedirektorat. Für die Ausführung nicht relevant. Unser Vermieter sammelt die am Ende des Urlaubs ein und meldet die Fänge selber. Damit haben wir nichts zu tun. Auf der Bescheinigung für den Zoll steht nur das wie oben geschrieben.
Grüße und Petri
 
Die Fangliste ist nur zur Meldung an das Fiskedirektorat.
Das ist mir nun auch klar geworden. Allerdings schickt z.B. Borks immer zwei Exemplare pro Angler mit (2-mal erlebt) und ein anderer (kleiner aber registrierter) Vermieter hat einfach die (von mir mitgebrachte und ausgefüllte) Fangliste am Urlaubsende gestempelt, unterschrieben und fotografiert um die Daten zum Upload ans Fiskeri-Direktoratet überhaupt zu haben. :p075:
 
Das ist mir nun auch klar geworden. Allerdings schickt z.B. Borks immer zwei Exemplare pro Angler mit (2-mal erlebt) und ein anderer (kleiner aber registrierter) Vermieter hat einfach die (von mir mitgebrachte und ausgefüllte) Fangliste am Urlaubsende gestempelt, unterschrieben und fotografiert um die Daten zum Upload ans Fiskeri-Direktoratet überhaupt zu haben. :p075:
Zwei Exemplare macht vielleicht Sinn, wenn längerer Aufenthalt. Oder eine als Ersatz zum kopieren. Außerdem muß ja jedes Boot eine eigene Fangstatistik führen. Darum auch die Bootsnummer auf der Liste. Wir führen pro Boot eine Liste.
Das das aber nicht überall so läuft weiß ich. Auch die Meldungen ans Direktorat sind teils abenteuerlich (kann man im Internet einsehen). Manche Betriebe machen es vorbildlich richtig, Manchen ist es offensichtlich egal. Beim Zoll kann man ja auch auf den oder „DEN“ Zöllner treffen.
Wir hatten mit unserer Bescheinigung aber null Probleme. Alles im Sinne der uns Kontrollierenden.
Problem wird’s ja erst, wenn man kontrolliert wird und die Menge oder die Bescheinigung nicht korrekt sind.
Selber eine Gruppe an der Fähre getroffen, jeder hatte knapp 5 Kg zu viel Filet (Da werden die schon nichts sagen). Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Polizeistation. Fisch weg, 800 Euro Strafe oder ersatzweise 10 Tage Haft. Dazu Fähre verpasst (da hat sich Colorline aber kulant gezeigt) und eine Übernachtung im Auto.
Das möchte ich halt nicht erleben.
 
Die Fangliste und das Dokument für den Zoll haben rein gar nix miteinander zu tun.
Und das ist auch gut so !
Angenommen der Zoll kontrolliert die Fangliste.
Da könnte dann schon ein großes Missverständnis auf treten.
Ich könnte nämlich zum Beispiel 18kg Filet in der Kiste haben, aber auf meiner Fangliste
steht überall nur eine Null.
Am Romsdalfjord könnte ich es drauf anlegen nur Seehecht und Pollack zu fangen.
Diese Fischarten braucht man bekanntlich gar nicht in die Liste eintragen.
Wüßte dann nicht, wie ich dem Zölli erklären soll, wieso ich trotzdem 18 kg
Filet dabei habe !! :wink:
 
Oben