Fischausfuhr, App

Andy30

Stammnaffe
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22 September 2007
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HI!
Habe kürzlich irgendwo gelesen, dass man seine Fänge nicht mehr auf Papier listet sondern in eine App einträgt, was man an der Grenze vorzeigen kann.

1) Wie heißt diese App?
2) Ich habe kein Smartphone, aber ein Android-Tablett OHNE SIM-Karte. Wenn ich die App in einem WLAN herunterlade, kann ich die dann auch "bedienen", wenn ich nicht im WLAN bin?
 
OK, danke. Dann muss ich beim Hauseigentümer wohl auf Papierform drängen. Irgendetwas muss ich ja mglw. an der Grenze vorlegen.
 
Von so einer App habe ich auch schon gehört, glaube aber nicht, dass sie schon läuft und von allen Vermietern benutzt wird / werden kann.
Guck doch erst mal hier, ob dein Vermieter überhaupt registriert ist, ob du also überhaupt den bei ihm geangelten (und nicht vor Ort gegessenen) Fisch aus Norwegen ausführen darfst.
Wenn du deinen Vermieter in der verlinkten Liste findest, dann sollte er schon wissen wie es läuft.
Halt uns auf dem laufenden :a010:
 

Ein bisschen Erhellung gibt's da.

Du wirst alle möglichen Ausprägungen finden. Mal stellen Vermieter ein zentrales Tablet den Gästen zur Verfügung, mal soll man mit dem eigenen erfassen und manch ein Vermieter nimmt Papierlisten entgegen und überträgt das zu digitalen Meldung.

Tatsächlich am besten mal den Vermieter kontaktieren.
 
Möglicherweise hast du W-LAN in deiner Unterkunft? dann kannst du dein Tablett damit verbinden und die entsprechende Seite dann aufrufen. Dein Vermieter wird dir dann sagen über welchen Anbieter er das macht. Es gibt Anbieter die haben eine App, aber es gibt auch browserbasierte Lösungen. Da würde ich mir jetzt noch keinen Stress machen und ganz entspannt bleiben.
 
Wie auch immer du schlussendlich deine Fänge gemeldet hast, achte darauf, dass du zum Ende deines Aufenthaltes ein ausgedrucktes und handschriftlich unterschriebenes Dokument erhältst welches allen Mitreisenden namentlich den Aufenthalt bestätigt.

Eine Bestätigung per E-Mail oder ähnliches entspricht nicht den Richtlinien und wird im Zweifelsfall nicht vom Zoll anerkannt.

Hier wird zwischen Zoll und Fiskeridirektorat gerne Verantwortungs-PingPong gespielt. Der Zoll sagt er handelt nach den Regeln des Fiskeridirektorats und das Fiskeridirektorat sagt für die Überprüfung und die jeweilig für die Auswahl geltenden Regeln ist der Zoll zuständig.


Mir ist nicht ein Produkt bekannt welches tatsächlich die Installation einer App erfordert. Es handelt sich eigentlich immer um Internetseiten die sich mehr oder weniger gut auf einem Smartphone oder Tablet bedienen lassen.

Einige Produkte ermöglichen es auch dem Vermieter Fänge einzutragen, in diesen Fällen ist es theoretisch möglich Fänge mündlich zu melden.

Es gibt noch keine offizielle Aussage vom Fiskeridirektorat ob in Einzelfällen eine Erfassung auf Papier wie bisher akzeptabel ist wenn die Alternative keine Erfassung wäre (Gast hat kein Smartphone/Internet).
Ein Kunde von mir sagte mir er habe eine Aussage dieser Art erhalten.
Regelmäßig sollte jedoch eine Erfassung durch den Gast zeitnah nach jeder Ausfahrt erfolgen.

Ein anderer Kunde von mir bietet dem Gast an, dass dieser ihm jeden Tag im Büro sagt was gefangen würde und trägt das dann für die Gäste ein. Bei soviel Service Orientierung kann ich nur den Hut ziehen.

Es ist sehr schade, dass hier keine einheitliche Lösung seitens des Fiskeridirektorats geschaffen wurde. Das ist aber schlicht und ergreifend nicht die Art Informatik die sie leisten können.
 
Hallo,
Weiß jemand wie das in der Anlage Dyroysund Sjohus aussieht? Bei meinen Reiseunterlagen(Angelreisen Hamburg) war kein Dokument dabei das der Betreiber unterschreiben muss.
Letztes Jahr waren wir in Sommaroy über Kingfisher gebucht, da war so ein kleines Heftchen dabei.

Gruß
Roland B
 
Der Vermieter ist registriert in der Liste und hat mir geschrieben "Ich habe die Go Fish-App abonniert, mit der Sie den Fang selbst registrieren und Exportdokumente drucken lassen können.."
Mangels mitgeführten Druckers hoffe ich, dass mir der Vermieter wie früher entsprechend händisch geführte Fanglisten abstempelt.
 
Andy, Deine Liste kann doch der Vermieter ausdrucken. Sollte wohl kein Problem sein.
Händisch geführte Listen werden meines Wissens nach nicht akzeptiert.
Man braucht auf alle Fälle einen unterschriebenen Ausdruck mit QR Code.

Beste Grüße
Axel
 
Danke,
Ich werde mal am Montag bei Angelreisen nachfragen. Sag euch dann bescheid. Geht ja erst nächste Woche hoch.
Gruß
Roland B
 
Für diese beiden Aussagen hätte ich gerne mal eine belastbare Quelle - Danke!
Hallo Thomas,
bei toll.no findest Du das.

Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.


Ich glaube den QR Code macht Go Fish dann automatisch mit drauf beim Drucken.


Beste Grüße
Axel
 
Also mal eins nach dem anderen.

Benötigt wird erstmal nur der Nachweis, daß unter Aufsicht eines entsprechend registrierten Betriebes gefischt wurde.
Fanglisten an sich sind da erstmal zur Ausfuhr irrelevant.

Fanglisten sind aber _auch_ akzeptiert, solange die entsprechende Anforderungen erfüllen.

QR Code ist nicht notwendig.

Toll.no

Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch​

Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können, dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist.
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:
  • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
  • Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:
  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.

Viele Grüße,
Auch Axel
 
Ein QR code ist mir noch nicht über den Weg gekommen und ich gehe davon aus, dass ich mich (notgedrungen) doch recht überdurchschnittlich intensiv mit dem Thema befasse.
Die auch andernfalls ungültige digitale Bestätigung von GoFish Start enthält auch keinen.

Und selbst wenn, so wäre dieser praktisch wertlos. Die in einem QR Code speicherbare Informationsmenge ist begrenzt. Bestenfalls könnte soetwas auf Informationen des Fiskeridirektorats verweisen die dann über andere Kanäle geladen wird.
Das würde zwar von allen Seiten begrüßt werden, gibt es aber so nicht und wird auch seitens des Fiskeridirektorats nicht unterstützt.
Die haben grade ihr rudimentäres Webinterface zur Fangerfassung abgeschaltet, da werden die nicht einen ungleich komplizierteren Signierungaprozess implementieren.
Von den Problemen mit dem Datenschutz mal ganz zu schweigen.
Denen war ihre Corona App wegen Datenschutz gescheitert und da ging es um etwas richtig sinnvolles ...


Papier, alle Namen, Zeitspanne, Betriebsinfo, Unterschrift, alles andere entspricht nicht den Anforderungen
Es gibt keine aktive Bemühung seitens des Fiskeridirektorats dies zu ändern, habe da erst vor ein paar Wochen mit denen telefoniert.
 
Hallo,
Wir haben unsere Fänge letztes Jahr nur online gemeldet. Über myfishgo und mit dem Code von der Anlage. Der Besitzer hat gesagt das reicht. Hat aber sowieso bei der Rückreise keiner nach gefragt
 
Hallo,
Wir haben unsere Fänge letztes Jahr nur online gemeldet. Über myfishgo und mit dem Code von der Anlage. Der Besitzer hat gesagt das reicht. Hat aber sowieso bei der Rückreise keiner nach gefragt
Fänge online melden ist ja schön und gut.
Das interessiert aber den Zoll herzlich wenig !
Was habt ihr von eurem Vermieter bekommen, zur Vorlage beim Zoll bei einer Kontrolle ?
Oder konnte man sich von "myfishgo" irgendwas ausdrucken ??
 
Dann scheint ja noch vieles drunter und drüber zu gehen mit Fangdokumentation und Ausfuhrkontrolle durch den Zoll.
Mich würden tatsächlich mal Erfahrungsberichte von Naffen interessieren, die bei der Heimreise kontrolliert wurden.
Also wie das abgelaufen ist, welche Formulare sie hatten, was der Zoll dazu gesagt hat ...
 
Dann scheint ja noch vieles drunter und drüber zu gehen mit Fangdokumentation und Ausfuhrkontrolle durch den Zoll.
Mich würden tatsächlich mal Erfahrungsberichte von Naffen interessieren, die bei der Heimreise kontrolliert wurden.
Also wie das abgelaufen ist, welche Formulare sie hatten, was der Zoll dazu gesagt hat ...
Wir sind zweimal kontrolliert worden. Fisch wurde gewogen und die wollten die Bescheinigung vom Anlagenberreiber sehen. Da standen alle unsere Namen drauf, die Adresse, Unterschrift und Stempel vom Camp. Damit waren die zufrieden.
 
Fänge online melden ist ja schön und gut.
Das interessiert aber den Zoll herzlich wenig !
Was habt ihr von eurem Vermieter bekommen, zur Vorlage beim Zoll bei einer Kontrolle ?
Oder konnte man sich von "myfishgo" irgendwas ausdrucken ??
Moin, vom Anlagenbetreiber haben wir nichts bekommen. Ob man was ausdrucken kann von myfishgo, keine Ahnung. Als Dokument hatten wir nur das Voucher vom Reisebüro mit unseren Namen. Werde im Mai mal nachhaken
 
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