utzel
12 Tage gesperrt
- Registriert
- 29 März 2006
- Beiträge
- 2.707
Da ich in dem entsprechenden Thread nicht mehr antworten kann, kurz zur Info hier.
"Zitat Eifelshark: Wer etwas für einen guten Zweck versteigern will, zum Beispiel für die Seenotretter, muss sich von denen zuvor eine Erlaubniss geben lassen dieses zu tun,
außerdem muss der Spendenerlös zu 100% übergeben werden."
Ich habe diesbezüglich mal bei der DGzRS nachgefragt, weil ich das so nicht glauben konnte.
Die Antwort lautete:
"Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx,
wir freuen uns über Ihre geplante Versteigerung zu unseren Gunsten und lieben Dank für die Nachfrage zur erforderlichen Erlaubnis. Eine ausdrückliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, da Sie aus "freien Stücken" zu unseren Gunsten spenden, was wir sehr begrüßen.
Damit wir eine eindeutige Zuordnung vornehmen können bitten wir bei Überweisung beispielsweise auf unser bekanntes Spendenkonto bei der Sparkasse in Bremen um Ihre Adressangaben, damit Sie ordnungsgemäß über den gespendeten Betrag auch eine Spendenbescheinigung erhalten.
Bleiben Sie gesund und uns gewogen.
Freundliche Grüße
xxx
Leiter Finanz- und Rechnungswesen"
Somit kann weiterhin jeder eine Versteigerung zugunsten der DGzRS starten ohne sich vorher eine Genehmigung einzuholen!
Aber bitte nicht mehr hier im Naf, da es nicht gewünscht ist!
Ich finde das sehr schade, ist aber nicht zu ändern. Von mir bekommen die Jungs für ihre hervorragende Arbeit sowieso was ins Schiffchen.
Also das nur zur Info und Richtigstellung für euch.
"Zitat Eifelshark: Wer etwas für einen guten Zweck versteigern will, zum Beispiel für die Seenotretter, muss sich von denen zuvor eine Erlaubniss geben lassen dieses zu tun,
außerdem muss der Spendenerlös zu 100% übergeben werden."
Ich habe diesbezüglich mal bei der DGzRS nachgefragt, weil ich das so nicht glauben konnte.
Die Antwort lautete:
"Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx,
wir freuen uns über Ihre geplante Versteigerung zu unseren Gunsten und lieben Dank für die Nachfrage zur erforderlichen Erlaubnis. Eine ausdrückliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, da Sie aus "freien Stücken" zu unseren Gunsten spenden, was wir sehr begrüßen.
Damit wir eine eindeutige Zuordnung vornehmen können bitten wir bei Überweisung beispielsweise auf unser bekanntes Spendenkonto bei der Sparkasse in Bremen um Ihre Adressangaben, damit Sie ordnungsgemäß über den gespendeten Betrag auch eine Spendenbescheinigung erhalten.
Bleiben Sie gesund und uns gewogen.
Freundliche Grüße
xxx
Leiter Finanz- und Rechnungswesen"
Somit kann weiterhin jeder eine Versteigerung zugunsten der DGzRS starten ohne sich vorher eine Genehmigung einzuholen!
Aber bitte nicht mehr hier im Naf, da es nicht gewünscht ist!
Ich finde das sehr schade, ist aber nicht zu ändern. Von mir bekommen die Jungs für ihre hervorragende Arbeit sowieso was ins Schiffchen.
Also das nur zur Info und Richtigstellung für euch.